Datenschutz bei Namensschildern

Datenschutz bei Namensschildern

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Sind Mitarbeiter zum Tragen eines Namensschilds verpflichtet?

 

Vorweg muss gesagt werden, dass das Tragen von Namensschildern in vielen Dienstleistungsbranchen einfach sinnvoll ist.

Wenn Mitarbeiter ein Namensschild tragen, sind sie als Ansprechpartner für Gäste und Kunden leicht erkennbar. Das ermöglicht für beide Seiten eine vertrauensvolle Kommunikation. In vielen Bereichen, wie in Hotels, Restaurants, auf Messen und im Medizinsektor ist es daher üblich, dass Beschäftigte ein Namensschild auf der Arbeitskleidung tragen. Besonders dort, wo Mitarbeiter immer wiederkehrenden Kundenkontakt haben, sind Namensschilder üblich.

Wie sieht es aber mit dem Datenschutz bei Namensschildern aus?

Vornamen und Nachnamen auf Namensschildern sind selbstverständlich persönliche Daten, die schutzwürdig sind. So sieht es auch die Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Denn diese personenbezogenen Daten werden zur Anfertigung der Namensschilder automatisch verarbeitet.

 

Kann der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Mitarbeiters Namensschilder anfertigen?

Ohne Rechtsgrundlage dürfte ein Arbeitgeber nicht ohne Einverständnis der Beschäftigen Namensschilder mit deren Namen anfertigen lassen, und die Beschäftigen zum Tragen der Namensschilder verpflichten.

Hier greift wiederum die DSGVO, die im konkreten Fall das „berechtigte Interesse“ zum Tragen von Namensschildern regelt. Dieses berechtige Interesse des Arbeitgebers liegt darin, dass in Dienstleistungsberufen eine namentliche Ansprechbarkeit der Mitarbeiter erforderlich ist.

Ist dieses berechtigte Interesse von Seiten des Arbeitgebers geprüft und bestätigt worden, darf der Arbeitgeber Namensschilder mit den Daten seiner Angestellten anfertigen lassen.

 

Bin ich als Angestellter zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet?

Persönliche Grundfreiheiten und Grundrechte jedes einzelnen Mitarbeiters sind stets vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Sofern diese persönlichen Interessen eines Beschäftigten die Interessen des Arbeitgebers nicht überwiegen, kann ein Angestellter das Tragen des Namensschildes nicht verweigern. Ein Interesse eines Mitarbeiters kann bspw. sein, dass man von Gästen oder Kunden nicht namenstechnisch eindeutig identifiziert werden möchte. In Zeiten von Social Media und Internet, ist es ein Leichtes, Personen online zu recherchieren und in ihr Privatleben Einblick zu nehmen.

Darauf sollten Arbeitgeber Rücksicht nehmen und sich Fragen, ob es für die Kunden und Gäste wichtig ist den vollen Namen der Beschäftigten zu kennen.

 

Weniger ist mehr! Grundsatz der Datenminimierung.

Wir bei holznamensschild.de verarbeiten täglich Kundendaten. Dabei fällt uns regelmäßig auf, dass Arbeitgeber dazu neigen, viel zu viele Informationen und Daten auf ein Namensschild zu packen. Wenn neben dem Logo noch ein Slogan und Vorname, Nachname, Abteilung und Funktion stehen sollen, gehen nicht nur unsere Datenschutz-Alarmglocken an. Auch aus ästhetischer und Marketeer Sicht, plädieren wir für klare und aufgeräumte Namensschilder. Denn

 

Welche Funktion haben Namensschilder für Mitarbeiter?

  1. Der Gast soll den Namen des Beschäftigten gut und schnell lösen können.
  2. Das Namensschild soll freundlich und sympathisch wirken.
  3. Der Kunde soll sich wohl fühlen mit seinem persönlichen Ansprechpartner.

Dabei reicht es vollkommen aus, wenn auf dem Namensschild neben dem Firmenlogo nur „Michael“ oder „Herr Paulsen“ steht. Der Kunde braucht nicht mehr Infos.

Wenn sich der Mitarbeiter mit seinem Namensschild wohl fühlt, merken die Kunden das.

Fragen Sie im Zweifel also Ihre Mitarbeiter BEVOR Sie Namensschilder anfertigen lassen. Wenn das Personal in diesen Prozess involviert wird, ist die Akzeptanz höher. Damit steigt auch das Commitment der Angestellten gegenüber dem Job.

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